Arbeitshilfen und Texte
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FAQ - wichtige Antworten und Hintergrundinformationen
Sie haben die Möglichkeit durch Anklicken hier direkt zu den einzelnen Fragen zu springen.
1. Sind wir ganz frei in der Wahl unserer Musik und der Lieder oder müssen wir etwas beachten?
Viele Hochzeitspaare sind unschlüssig, welche Musik bei ihrem Traugottesdienst erklingen kann und greifen daher auf liturgisch unpassende Musik aus den Charts oder auf allgemeingängige Klischees zurück (viele Ratgeber-Seiten im Internet geben was Musik bei der kirchlichen Trauung angeht unzulängliche Informationen). Diese Musik ist oftmals nicht für die Verwendung in der Liturgie geeignet. Denn im Gottesdienst treten wir in Dialog mit Gott, in den Texten, Gebeten und den Liedern. Ein Traugottesdienst ist weder Chart-Show noch Event. Auch kennt und beachtet der größte Teil von "Hochzeitssängern", die ihre Dienste anbieten, die liturgische Vorgaben nicht und "gaukeln" den Brautleuten falsche Möglichkeiten vor. Nicht jeder Song eignet sich für die Liturgie, auch wenn er "Halleluja" heißt. Als Negativbeispiel schauen Sie sich bitte die deutsche Übersetzung des Textes vom Halleluja von Cohen an. (Den Text finden sie HIER!)
Die Musik in einer Liturgie steht nicht für sich alleine, sondern muss bestimmte Anforderungen an Inhalt, Text (auch bei Liedern) und Gestus erfüllen. Wer sich darüber weiter informieren möchte findet gute, fundierte und detaillierte Infos auf der Hochzeits-Ratgeberseite "unsertag.de". Zum weiterführenden Link bitte
HIER klicken (weiteres Fenster öffnet sich).
2. Warum sind in den Hörbeispielen keine Pop-Songs?
Als klassisch ausgebildeter Kirchenmusiker mit entsprechendem Hochschul-Studium (siehe Vita) schöpfe ich aus der großen und weitreichenden Tradition der Kirchenmusik seit der Erfindung der Mehrstimmigkeit. Viele meiner Hörbeispiele sind von Komponisten, die noch leben - also was modernes! Stecken Sie bitte nicht alles in die Schublade "langweilig". Vieles an "klassischer" Musik ist auch für Menschen, die sonst nur EinsLive im Radio hören, interessant. (Ich höre ja persönlich auch guten Rock oder Hip-Hop...)
Öfters erlebe ich, dass Brautpaare von vornherein nichts klassisches und nur was "modernes" haben wollen - was aber inhaltlich mehr als problematisch ist. Es ist und bleibt ein Gottesdienst (siehe
Punkt 1 dazu). Wenn Sie in Ruhe die Hörbeispiele sich angehört haben, dann finden sie in der Regel Stücke toll, durchaus eines noch lebenden Komponisten oder Stücke aus dem klassischen Repertoire liturgiegemäßer Musik. Es gibt nun mal nur zwei Arten von Musik: schlechte und gute. Gönnen Sie sich selber die Chance - und gehen auf Entdeckungsreise! Es wird sich lohnen!
3. Wir haben einen Song, der für uns eine besondere Bedeutung hat. Können wir den verwenden?
Es gibt Brautleute, für die ein bestimmter (Pop)Song, eine Filmmusik oder gleich Mehreres eine besondere Bedeutung hat und möchten diese Musik vom Organisten das bei der Trauung gespielt haben. Abgesehen davon, dass u. U. GEMA-Gebühren anfallen könnten für die Verwendung der Musik, gilt es zu bedenken, dass nicht alles auf allen Orgeln darstellbar ist. Was in der einen Kirche vielleicht noch gut klingt, kommt in einer anderen eher kläglich oder schreiend herüber. Eine kleine Dorfkirchenorgel ist etwas anderes als eine große Domorgel. Und wie auch schon gesagt: die Musik muss "liturgiekompatibel" sein und nicht jedes Stück passt in einen Gottesdienst (siehe dazu auch
Punkt 1,
Punkt 2 und
Punkt 4). Ein guter und passender Ort für einen nicht-liturgietauglichen Song wäre möglicherweise z.B.
zu Ihrem Einzug
als Brautpaar
in die Hochzeitslokation oder
in den
Festsaal durch Liveband, Alleinunterhalter oder DJ.
4. Warum ist das Spielen eines Songs zusätzlicher Arbeitsaufwand? Der Organist ist doch eh da!
Wie schon oben erwähnt ist solche Musik nicht für Orgel komponiert worden. Es ist ein Stück für eine Band, eine Combo oder ein Orchester, also für mehrere unterschiedliche Instrumente, die alle ihre jeweilige Melodie gleichzeitig ertönen lassen - und dann kommt noch der Gesang hinzu. Um also einen solchen Song, Filmmusik oder ähnliches auf der Orgel klanglich adäquat spielen zu können, müssen erst einmal Noten von dem Stück zu bekommen sein. Man muss also zeitaufwändige Recherche nach Noten betreiben. Von vielen Sachen gibt es aber aktuell keine Noten, weil der Urheber sein Recht geltend macht und es nicht veröffentlicht haben will. Oder er bietet es in einem teuren Songbook zum Kauf an, wo man zu dem einen gewünschten Song noch 19 weitere Songs kaufen muss (die SIE in diesem Fall bezahlen). Erst dann kann anhand der Noten ein Arrangement (Bearbeitung) erstellt werden, damit der Song auf einer Orgel überhaupt spielbar wird. Anschließend bleibt immer noch zweifelhaft ob sich beim Spiel auf der Orgel der gewünschte klangliche Effekt einstellt ("... auf YouTube klingt das aber ganz anders"). Es ist wie eine Coverversion, die mit dem Original zwar dieselbe Melodie teilt, aber sonst anders klingt. Ob ein Arrangement überhaupt möglich ist und gut klingt, hängt aber auch von den klanglichen und technischen Möglichkeiten der jeweiligen Orgel ab! Man muss mit der Orgel (und ihren Mängeln) arbeiten, die in der jeweiligen Kirche verbaut ist. In erster Instanz entscheidet also das konkrete Instrument darüber, welche Musik auf ihm gespielt werden kann. Und wenn das Arrangement steht, dann muss es als neues Stück eingeübt werden. Wenn es dann "läuft", dann müssen im weiteren Schritt die passenden Klangfarben und deren Wechsel auf der jeweiligen Orgel ausprobiert, ausgewählt und dokumentiert werden. Erstellung des Arrangements, Übezeit und das Auswählen der Klangfarben ergeben also einige Stunden zusätzliche Arbeitszeit, die über die Bezahlung der Pfarrgemeinde (oder dem "musikalischen Basispaket") bei weitem hinausgehen!
5. Warum ist das Begleiten von Solisten zusätzlicher Arbeitsaufwand? Der Organist ist doch eh da!
Viele Stücke, die es zu begleiten gilt, sind nicht im Repertoire des Kirchenmusikers. Oder die Sängerin oder der Trompeter hat eine Version (Bearbeitung), die sich total von der Version unterscheidet, die bereits bekannt ist. Dann müssen diese Begleitnoten als neues Stück einstudiert werden. Um vernünftig begleiten zu können müssen die Töne bombenfest und sicher sitzen. Denn für eine gute Begleitung muss neben dem eigenen Spiel noch enorm viel Aufmerksamkeit aufgebracht werden um darauf zu achten, was die Sängerin, der Trompeter, die Geigerin oder der Dirigent macht. Dann ist schon mit Berufsmusikern mindestens eine Probe vorher nötig um das Zusammenspiel zu üben. Viele Solisten nehmen sich Freiheiten, beschleunigen an einer Stelle oder werden an einer anderen langsamer, die mindestens einmal besprochen und geprobt werden müssen. Das ist übrigens erst mal nichts Schlimmes, denn von solchen Freiheiten lebt die Musik - wenn es gut, überlegt und reflektiert geschieht. Es muss gemeinsam geprobt werden nachdem das Stück oder die Stücke einstudiert wurden um zu einem musikalischem Highlight zu werden. So ergeben sich auch hier wieder einige Stunden zusätzlicher Arbeitszeit, die über die Bezahlung der Pfarrgemeinde (oder dem "musikalischen Basispaket") bei weiten hinausgehen!
6. Warum sind immer diese Fristen einzuhalten - und immer "eindeutiges" Notenmaterial?
In meinen Anfangsjahren als Kirchenmusiker habe ich es oft erlebt, dass die "Aufführung" der gewünschten Musik nicht so ganz klappte, weil ein Wunsch zu knapp vor der Hochzeit geäußert wurde und so nicht mehr ausreichend Zeit blieb ein neues Stück einzustudieren oder sich generell angemessen auf den Musikwunsch vorzubereiten. Denn mein Repertoire ist schon arg groß, und es gibt auch Stücke daraus, die ich ein oder zwei Jahre oder länger nicht mehr gespielt habe. Die gilt es auch mal wieder aufzufrischen. Oder ein oft gespieltes Stück braucht an der vorhanden Orgel nun einen größeren Aufwand die Klangfarben auszuwählen, damit es auf diesem Instrument gut und überzeugend klingt. Es ist wie in einem chinesischem Spezialitätenrestaurant. Dort ist auch klar in der Speisekarte wie im Aushang deklariert: eine Pekingente benötigt eine Vorbestellung mindestens zwei Tage im Voraus. Eine Pekingente benötigt ihre Zeit der Vorbereitung.
Wenn ich diese Fristen also setze, dann geschieht dies im Sinne des Brautpaares: bei Fristeinhaltung bleibt genügend Zeit für eine angemessene Vorbereitung. Die Musik soll doch eine Chance haben, dass sie gut wird! Und ist die Zeit zu kurz - dann gibts auch keine musikalische Pekingente!
Dazu gehört auch seriöses und vernünftiges Notenmaterial in der richtigen Version in der richtigen Tonart - und gut lesbar. Schlecht lesbare Kopien sind eine unnötige Fehlerquelle und können im schlimmsten Falle zu einer Kakophonie führen.
7. Warum dauern die Hörbeispiel-Stücke zum Einzug nicht länger als zweieinhalb Minuten?
Die Erfahrung aus über 30 Jahren hat gezeigt, dass zu lange Musik zu Beginn für die gesamte Hochzeitsgesellschaft kontraproduktiv ist. Sie als Brautpaar sind aufgeregt und möchten, dass der Gottesdienst anfängt. Ihr eigene emotionale Anspannung an diesem Tag gilt es nicht zu unterschätzen, gleiches gilt für Ihre Gäste. Nach dem Einzug stehen Sie nun also vor dem Altar - und müssen mit Ihren Gästen warten, weil die Musik noch nicht zu Ende ist. Da können zwei, drei oder vier Minuten arg lang werden. Von daher dauern die aus meinem Repertoire ausgewählten Stücke zum Einzug nicht länger als zweieinhalb Minuten, dass die Wartezeit vorne am Altar und in den Bänken keinesfalls zu lang wird.
8. Warum müssen wir bei der Trauung etwas singen?
Ein Gottesdienst ist immer Interaktion von allen Anwesenden. Es ist also nicht so, dass der Geistliche da vorne am Altar etwas macht und alle Anderen nur zuschauen. Es ist nicht wie im Kino, auch wenn manchmal Hochzeitsgäste Kekse und Getränke auspacken und den Müll in den Bänken liegen lassen. Beides ist mehr als respektlos in einer Kirche.
Ein Gottesdienst lebt davon, dass alle gemeinsam Singen und Beten. In jedem Gottesdienst kommt als DAS gemeinsame Gebet das "Vater unser" vor. Wenn Sie ein "Kirchenheft" machen wollen, dann drucken Sie das "Vater unser" dort gut lesbar ab. Weil Ihre Gäste gerne aktiv mittun wollen, auch wenn sie im Text unsicher sind. Bei den gemeinsam gesungen Liedern unterstütze ich in der Regel auch dadurch, dass ich im Hintergrund dezent durchs Mikrofon mitsinge und Ihre Gäste die Chance erhalten bei Unsicherheit sich sicherer zu fühlen. Und bei Bedarf kommt die Melodie durch eine Soloregistrierung gut hörbar noch von der Orgel hinzu.
Als kleine Hilfe gibts oben bei den
Materialien
u.a. den Liedtext von "Danke" in einer Hochzeitsversion, ein Beispiel für ein gut gestaltetes Kirchenheft",
"Haltungen im Gottesdienst" und "den kleinen Kirchenknigge".
9. Können wir unbegrenzt unsere Musikwünsche im Gottesdienst einbauen?
Jeder Gottesdienst unterliegt zeitlichen und inhaltlichen Grenzen. Die Anzahl der Wünsche ist wie so oft zu groß. Der Gottesdienst ist hier wie ein Teller, der nur eine bestimmte Größe hat und wo nicht unbegrenzt was draufgeht. (NEIN, Stapeln geht hier nicht und der Teller kann nur einmal bestückt werden!) Ein Gottesdienst hat eine in sich geschlossene Struktur. Die Stellen, an denen ein Musikstück zusätzlich eingefügt werden kann, sind direkt nach der Trauung und nach der Ansprache. Erstere Stelle wird eigentlich immer schon von vornherein mit eingeplant. Und selbst die zweite Stelle (also nach der Predigt) kann schon zu viel sein. Auch hier gilt Passivität und ein unnötiges Warten der Gäste zu vermeiden. Zu viel zusätzliche Musik kann den Spannungsbogen enorm überziehen.
10. Sie sind doch ein so guter Musiker - dann bekommen Sie unsere Wünsche doch umgesetzt!
Stets bin ich sehr bemüht nach Möglichkeit (!) den Wünschen von Brautpaaren zu entsprechen. Wenn Fristen oder Absprachen nicht eingehalten werden oder eben bestimmte Wünsche nicht umsetzbar oder nicht mit der Liturgie vereinbar sind, dann helfen weder Ausdrücke wie "Sie wollen doch nur unsere Hochzeit schrotten" noch ein solches vergiftetes Lob wie "Sie sind doch ein so guter Musiker" um seinen Willen doch noch durchzubekommen. Gleiches gilt für Taktieren, was mich "unter Zugzwang" setzen soll Sonderwünsche kurzfristig und ohne das dafür angemessene (zusätzliche) Honorar umzusetzen. Das Gleiche gilt für die kurzfristige Zusendung von Sonderwünschen ohne Absprache mit einem Hinweis wie "wir danken für Ihr Bemühen der Umsetzung bis zu unserer Hochzeit". Solche Vorgehensweisen sind alle ein kommunikatives "no go" und widersprechen einem konstruktiven Miteinander! Auch das Argument "aber das ist meine/unsere Hochzeit" zieht nicht. Auch bei Ihrer Hochzeit in unserer Kirche gelten Vorgaben - wie im Straßenverkehr. Oder wie bei der Anmietung des Festsaales mit den dort geltenden AGBs und Nutzungsbedingungen.
Grundsätzlich will ich jedem Brautpaar nur Gutes. Wenn Sie sich für eine kirchliche Trauung entscheiden, dann gelten auch für Sie Rahmenbedingungen (vergleichbar mit AGBs). In einem rein veganen Restaurant verlangen Sie sicher kein Steak...
Sie möchten einen respektvollen Umgang mit Ihnen. Dieser Respekt steht auch allen kirchlichen Mitarbeiter:innen aufgrund ihrer Menschenwürde zu. Durch wertschätzende Kommunikation mit allen kirchlichen Mitarbeiter:innen tragen Sie zum Gelingen und zu guter Stimmung bei Ihrer Hochzeit in unserer Kirche bei. ;-)