• Orgelmusik zum Einzug, Auszug, nach der Lesung, der eigentlichen Trauung und/oder zur Kommunion (bis zu vier Stücke).
• Die Orgelmusik muss dabei aus dem unten aufgeführten Repertoire (Hörbeispiele) für Hochzeiten stammen.
• Die Begleitung von der Gemeinde gesungenen Lieder aus den offiziellen Liederbüchern (kath. GGL, ev. EG).
• Gemeindelieder, die nicht in GGL oder EG enthalten sind, sind nur nach Absprache möglich.
• Die entsprechenden eindeutigen Noten für diese Lieder sind frühzeitig einzureichen.
• Die Orgelstücke und Gemeindelieder sind mindestens zwei Wochen vor der Hochzeit abzusprechen.
Sonderwünsche und zusätzliche Dienste sind nach rechtzeitiger Absprache (mind. drei Wochen vor der Hochzeit) und unter folgenden Bedingungen möglich (der dadurch entstehende zusätzliche Arbeitsaufwand ist extra zu Honorieren):
• Zusätzliche Instrumentalmusik (Orgel/Klavier), die nicht im im unten aufgeführten Repertoire enthalten ist.
• Die entstehenden Kosten für eine Notenbeschaffung sind zu erstatten.
• Begleitung einer Solistin oder eines Solisten, Instrumentalisten, Ensembles oder Chores.
• Mindestens eine gemeinsame Probe vor der Hochzeit.
• Das entsprechende Notenmaterial für die Begleitung ist spätestens drei Wochen vorher einzureichen.
• Nur eindeutiges Notenmaterial (genau in der der Version, wie die Musik ausgeführt werden soll) darf eingereicht werden.
• Bei Bedarf vermittle ich gerne Solisten, Ensemble oder Chöre. Bitte mindestens sechs Wochen vorher anfragen.
Sämtliche Hörbeispiele wurden von mir an der Weimbs-Orgel in der kath. Pfarrkirche St. Peter in Rheinberg eingespielt. Es ist also genau der Klang, den Sie im Gottesdienst hören werden.
Einzige Ausnahme ist die Aufnahme der Toccata Hakuna Matata, die in Sonsbeck aufgenommen wurde.
Das Urheberrecht sämtlicher Aufnahmen liegen bei mir als Interpreten.
Keine unerlaubte Nutzung oder öffentliches Abspielen der Hörbeispiele!
Einige Stücke sind nur ausschnittweise zu hören, da diese der CD "ZIEH ALLE REGISTER! • Orgelmusik für Festzeiten des Lebens" entnommen sind.
Die CD mit den vollständigen Musikstücken ist für 12,51 EUR (inkl. Versand und Verpackung) ist hier erhältlich.
Die Musik soll den Einzug des Brautpaares und des liturgischen Dienstes (Geistlicher und Messdiener) begleiten.
Die folgenden Stücke eignen sich vom Charakter wie von der Länge her sehr gut dafür.
Nach der Lesung, der Trauung oder zur Kommunion
Nach der Lesung kann anstatt eines Gemeindegesanges auch ein Instrumentalstück erklingen. Auch ist ein Musikstück vor oder nach dem eigentlichen Trauritus möglich. Vorgesehen ist musikalische Begleitung während des Kommunionganges der Gottesdienstgemeinde bei einer Eucharistiefeier. Die Musik an diesen Stellen soll eher besinnlich sein und zur inneren Einkehr einladen. Daher eignen sich die folgenden Stücke gut an diesen Stellen.
Musik zum Auszug
Die Musik begleitet den Auszug des Brautpaares und des liturgischen Dienstes.